Die gesetzlichen Anforderungen an die korrekte Kassenführung wurden erneut verschärft. Ende 2016 ist das sogenannte Kassengesetz in Kraft getreten, das zukünftig die Manipulation an Registrierkassen und den Daten eines jeden Kassenbons unmöglich machen soll. Seit 2018 wurde der Finanzverwaltung durch das Gesetz die Möglichkeit einer unangekündigten Kassen-Nachschau eingeräumt und ab 2020 sind alle Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten.
Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie oder der Dienstleistungsbranche – Schwerpunkt jeder Betriebsprüfung im bargeldintensiven Gewerbe ist die Kontrolle der Kassenführung. Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus verstärkt auf elektronische Kassensysteme und die Erfassung von Einnahmen bei Führung einer "offenen Ladenkasse". Bereits kleine Fehler bei den umfangreichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten können erhebliche finanzielle Folgen (Hinzuschätzungen) haben.
Begleitend zur Veranstaltung gibt es eine Ausstellung mit verschiedenen Kassenherstellern und Kassensystemen.
Eine Anmeldung ist unter www.heilbronn.ihk.de, Dokumentennummer: TER002805 möglich.
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