Verbrauchermärkte gut bedacht
Handelsorganisationen, die ihre Niederlassungen vorwiegend aus Systembauteilen errichten lassen, erwarten von ihren Baupartnern lückenlos gesicherte Qualität. Aus gutem Grund bevorzugen Betreiber von Supermärkten, Discountern und Filialbetrieben güteüberwachte Tragwerkskonstruktionen, wann immer es um wertige und zugleich wirtschaftliche Binderdächer, Geschossdecken und Wände für ihre Bauvorhaben geht.
Für Bungalows und Fertighäuser
Auch bei privaten Bauvorhaben sind Nagelplattenbinder sehr gefragt; zum Beispiel für Bungalows, die über großzügig dimensionierte Wohnräume verfügen und daher weitspannende Dachtragwerke erfordern, die keine Stützen brauchen.
Kontrollierte Qualität
Äußeres Erkennungszeichen kontrollierter Qualität ist das RAL-Gütezeichen 601 „Nagelplattenprodukte“. Es wird vom GIN als zuständiger Stelle sowohl für die Herstellung als auch für die Montage von Nagelplattenbindern vergeben, sofern das betreffende Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt. Grundlage der akribischen Qualitätssicherungsmaßnahmen bilden die vom RAL-Institut vorgeschriebenen turnusmäßigen Eigen- und Fremdüberwachungen in den Betrieben. Hinzu kommt die Überprüfung montierter Binderkonstruktionen auf der Baustelle.
Zehntausendfach bewährt
„Alle Maßnahmen der Gütesicherung zielen darauf ab, Abweichungen vom Idealzustand frühestmöglich zu erkennen und zu beheben, um die am Gebäudestandort erforderliche statische Belastbarkeit der Tragwerkskonstruktion dauerhaft zu garantieren“, erläutert Dipl.-Ing. Ralf Stoodt. Im Auftrag der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN) nimmt der Obmann des Güteausschusses auch die Montage auf Baustellen in Augenschein.
Besser mit Brief und Siegel
In Deutschland gibt es über 80 Hersteller von Nagelplattenbindern, rund zwei Drittel von ihnen – genau 52 – sind Mitglied in der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte bzw. im Interessenverband Nagelplatten. Während es bei den vom GIN begleiteten Unternehmen in punkto Gütesicherung kaum Probleme gibt, betrachtet man in der Geschäftsstelle des Branchenverbandes nicht gütegesicherte Binderkonstruktionen mit einigem Unbehagen. „Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen, kostet Geld, das qualitätsbewusste Hersteller auf den Gestehungspreis aufschlagen müssen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Bei Anbietern hingegen, die es mit der Gütesicherung nicht so genau nehmen, fällt dieser Aufschlag weg. Den Verlockungen des vermeintlich niedrigeren Preises sollte man als Auftraggeber tunlichst nicht erliegen. Denn an der Sicherheit zu sparen, ist ein Spiel, auf das sich Bauherren und Bauunternehmen besser nicht einlassen. Gütegesicherte Nagelplattenbinder, die zum Bau von Supermärkten, landwirtschaftlichen Zweckbauten, Werkstätten, Lagerhallen und Wohnhäusern zum Einsatz kommen, erfüllen alle Anforderungen, die das RAL-Institut und die Satzung der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte vorgeben. Das ist in der Regel deutlich mehr, als der Gesetzgeber verlangt“, stellt GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer fest.
Informationen über Nagelplattenbinder
Wer sich für güteüberwachte und zugleich wirtschaftliche Dachtragwerke aus Nagelplattenbindern, innovative Deckenkonstruktionen aus Parallelträgern mit Nagelplattenstegen (OpenWebJoists) oder fachwerkartige Wandkonstruktionen mit Nagelplattenverbindungen interessiert und mehr über die Qualitätssicherung bei GIN-Mitgliedsfirmen erfahren will, erhält weitergehende Informationen von der gemeinsamen Geschäftsstelle des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. und der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V., Hellmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern, E-Mail: GIN@nagelplatten.de, www.nagelplatten.de
Starke Verbindungen!
Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für derzeit 52 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: „Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt“, erläutert GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer. Das „RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte“ führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster, dauerhafter Qualität.
Gemeinnützig und solidarisch unterstützen die Gütegemeinschaft und der Interessenverband ihre Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.), Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Thomas Schäfer (Geschäftsführer) vertreten. Weitere wissenswerte Informationen über Nagelplatten und -produkte sowie über den GIN als Interessenverband finden sich im Internet auf www.nagelplatten.de
Einen Namen macht man sich durch Leistung! Nach dieser Maxime entwickelt das Medienbüro TEXTIFY Pressemitteilungen, Anwendungsberichte und Objektreportagen über erklärungsbedürftige Produkte, Unternehmen und Verbände. Namhafte Hersteller, versierte Handwerksbetriebe und spezialisierte Zulieferfirmen vorwiegend aus der Bauwirtschaft vertrauen uns die Außendarstellung ihrer Marken und Innovationen an. Die vorstehende Medieninformation haben wir für einen unserer Auftraggeber konzipiert, verfasst und bebildert. Insofern bitten wir um freundliche Beachtung und Nutzung des zur Veröffentlichung freigegebenen Materials. Redaktionsanfragen und Publikationsbelege sind per E-Mail an a.zielke@textify.de ebenso willkommen wie per Post an Achim Zielke M.A., Baufachjournalist (abp), Scheffelstraße 39, 68259 Mannheim.
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