Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Geschossaufstockung lindert Wohnungsnot

Entschlusskraft und Gestaltungswille sind gefragt, um soziales Zusammenleben in wachsenden Metropolen zu organisieren. „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf und unbehelligtes Wohnen!“, postuliert Jochen Meilinger, 1. Vorsitzender der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. (GIN, Ostfildern; www.nagelplatten.de ). Sein Verband, dem über 50 mittelständische Anbieter gütegeprüfter Nagelplattenprodukte angehören, betrachtet es als eine der aktuell wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik, fehlende Wohnungen in benötigter Anzahl und Größe zeitnah zu errichten. Innerstädtisch kommt dafür laut GIN in erster Linie das Aufstocken von Industriehallen, Wohnblöcken und anderen intakten Bestandsgebäuden mit flachen oder flach geneigten Dächern in Betracht.

„Man mag sich über die Anziehungskraft der Metropolen wundern und das rapide Städtewachstum gutheißen oder nicht – lösen müssen wir das Problem des akuten Wohnungsmangels allemal. Und zwar zügig!“, sagt Kay-Ebe Schnoor, Obmann im Marketing-Ausschuss der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und des Interessenverbandes Nagelplatten e.V. (GIN).

Unterm Himmel ist genügend Platz

Nagelplattenbinderkonstruktionen sind für Aufstockungen auf Flachdächern wie geschaffen. Denn die vergleichsweise leichten, fachwerkartigen Tragwerkselemente werden objektspezifisch vorgefertigt und lassen sich per Kran problemlos in höhere Etagen hieven. Durch ihr geringes Gewicht reichen die Tragreserven des Bestandsgebäudes oftmals sogar aus, um mehrere zusätzliche Geschosse zu ermöglichen. Das kommt dem Wohnungsmarkt dann umso mehr zugute.

Mit ihren material- und bauartspezifischen Vorteilen können Nagelplattenkonstruktionen insofern höchst effektiv zur Lösung eines der gravierendsten Probleme beitragen, dem sich Städte, Kommunen und die Wohnungswirtschaft derzeit gegenübersehen: der Wohnungsknappheit im urbanen Raum. Während auf dem Land grob geschätzt weit mehr als eine Viertelmillion Wohnungen leerstehen, fehlt eine noch viel größere Anzahl in innerstädtischen und stadtnahen Lagen.

Lösbare Aufgabe

Etwa jedes vierte innerstädtische Gebäude kann potenziell aufgestockt werden, hat eine Studie im Auftrag des GIN ergeben. In ganz Deutschland dürfte es nach den Berechnungen verschiedener Marktforschungsinstitute und amtlichen Erhebungen in städtischen Lagen rund zwei Millionen Bestandsgebäude geben, die potenziell zum Aufstocken geeignet sind – so zum Beispiel drei- oder viergeschossige Wohnhäuser in Straßen, in denen eine fünfgeschossige Bebauung zulässig ist.

„Wenn wir nur die Hälfte aller Industriehallen, Bungalows, Bürogebäude sowie Mehrgeschosser bis zur standortspezifisch maximal zulässigen Höhe aufgestockten, würde sich das bis heute aufgestaute Defizit von zirka 350.000 bis etwa 400.000 Wohnungen peu à peu in Wohlgefallen auflösen. Bei einem Wohnungsangebot, das dem tatsächlichen Bedarf vor Ort entspricht, bräuchte sich die Politik dann auch keine Gedanken mehr über Mietobergrenzen zu machen. Denn der Mietzins würde sich in einem funktionierenden Wohnungsmarkt nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage von selbst wieder auf ein bezahlbares Niveau einpendeln.“, ist GIN-Vorstand Kay-Ebe Schnoor überzeugt.

Chance ergreifen

Wenn man nicht nur die dringend benötigten Aufstockungen mit Dachtragwerken aus vorgefertigten Nagelplattenbindern ausführt, sondern auch für die Innen- und Außenwände sowie für die Zwischendecken Nagelplattenkonstruktionen wählt, fällt die Arbeitszeitersparnis noch größer aus. Somit ließe sich das Defizit an Stadtwohnungen schneller als durch jede andere Art der Bauausführung ausgleichen, wobei der neu geschaffene Wohnraum aufgrund der bauartbedingten Vorteile der Nagelplattenbinderbauweise zudem äußerst wirtschaftlich zu errichten ist: Das Ersparnispotenzial wird von Branchenkennern auf bis zu 40 Prozent gegenüber einem traditionell gezimmerten Dachtragwerk geschätzt. Grund dafür ist vor allem, dass die statische Bemessung der gesamten Tragwerkskonstruktion bei Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. (GIN) ab Werk inklusive ist.

Fazit: Neue Wohnungen in attraktiven städtischen Lagen zu bauen, die auch für Normalverdiener und Familien mit Kindern bezahlbar sind, ist eine Herausforderung, die sich meistern lässt. Ein guter Grund für private Bauherren, kommunale Auftraggeber, Architekturbüros, Hausbauunternehmen, Dachdecker- und Zimmereibetriebe, bei Aufstockungsvorhaben auf Nagelplattenkonstruktionen zurückzugreifen und sie sowohl zur Errichtung von Dächern und Wänden als auch für Zwischendecken einzusetzen. (az)

Weitere wissenswerte Fakten über Nagelplattenbinder und das Holzverbindungsmittel Nagelplatte gibt es bei den 52 Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und dem Interessenverband Nagelplatten e.V. (GIN) c/o FORUM HOLZBAU, Hellmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern, Mail: GIN@nagelplatten.de, Web: www.nagelplatten.de

Über den GIN

Starke Verbindungen! Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für derzeit 52 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: „Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt“, erläutert GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer. Das „RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte“ führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster, dauerhafter Qualität.

Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.), Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Thomas Schäfer (Geschäftsführer) vertreten. Weitere wissenswerte Informationen über Nagelplatten und -produkte sowie über den GIN als Interessenverband finden sich im Internet auf www.nagelplatten.de

Über TEXTIFY Medienkommunikation

Einen Namen macht man sich durch Leistung! Nach dieser Maxime entwickelt das Medienbüro TEXTIFY Pressemitteilungen, Anwendungsberichte und Objektreportagen über erklärungsbedürftige Produkte, Unternehmen und Verbände. Namhafte Hersteller, versierte Handwerksbetriebe und spezialisierte Zulieferfirmen vorwiegend aus der Bauwirtschaft vertrauen uns die Außendarstellung ihrer Marken und Innovationen an. Die vorstehende Medieninformation haben wir für einen unserer Auftraggeber konzipiert, verfasst und bebildert. Insofern bitten wir um freundliche Beachtung und Nutzung des zur Veröffentlichung freigegebenen Materials. Redaktionsanfragen und Publikationsbelege sind per E-Mail an a.zielke@textify.de ebenso willkommen wie per Post an Achim Zielke M.A., Baufachjournalist (abp), Scheffelstraße 39, 68259 Mannheim.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TEXTIFY Medienkommunikation
Augustenstraße 127
70197 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 177-307 17 23
https://www.textify.de

Ansprechpartner:
M.A. Achim Zielke
Baufachjournalist (abp)
Telefon: +49 (0) 177-307 17 23
E-Mail: a.zielke@textify.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel