Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Warum von kostenlosen Datenschutzerklärungen abzuraten ist

Für eine Vielzahl von Unternehmern scheint sich das Thema Datenschutz damit erledigt zu haben, dass sie auf ihre Webseite eine Datenschutzerklärung setzen, die sie von einem kostenlosen Anbieter im Netz bezogen haben. Dieses Vorgehen ist gefährlich, denn die Anbieter lehnen in der Regel jede Haftung für falsche Texte ab. Sie weisen darauf hin, dass ihre Texte keine Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Klauseln bieten.

1. Ungeklärte Rechtsfragen
Gerade im Datenschutzrecht ist das aber gefährlich, denn durch die Datenschutz-Grundverordnung, (DSGVO), die im Mai 2018 wirksam wurde, hat sich das Recht des Datenschutzes grundlegend geändert. Das bedeutet, dass viele Rechtsfragen ungeklärt sind und sich erst im Laufe der Zeit durch Urteile der Gerichte klären werden. Texte, die heute noch richtig erscheinen, können morgen falsch sein. Wer sich dann auf seine Datenschutzerklärung verlässt, die er vielleicht im Mai 2018 erstellt hat, kann da schnell Schiffbruch erleiden.

2. „So schnell werden die Behörden einen Fehler nicht finden“
Man könnte nun einwenden, dass sich solch ein Fehler ja nicht so schnell finden lässt. Nach wie vor sind die sechzehn Landes-Datenschutzbehörden mit anderen Dingen beschäftigt. Auf vielen Webseiten der Behörden werden noch Texte aus der Zeit vor der DSGVO angeboten. „Wie sollten die dann gerade auf meine Webseite aufmerksam werden?“, mag sich manch einer denken.
Das ist aber leider ein Fehlschluss, denn zum einen beginnen manche Behörden tatsächlich schon mit anlasslosen Prüfungen auch automatisiert über das Internet. Zum anderen prüfen die Behörden auch anlassbezogen, also wenn es eine Beschwerde gab. Zu einer Beschwerde kann es aber schnell kommen: Denken Sie an unzufriedene Kunden, unzufriedene (ehemalige) Arbeitnehmer oder missliebige Mitbewerber, die den Datenschutz als Waffe verwenden wollen. Die Behörden haben bereits die ersten Bußgelder verhängt.

3. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände
Weiterhin stehen veraltete Datenschutzerklärungen auch stets in der Gefahr, von Mitbewerbern oder von dazu berechtigten Verbänden abgemahnt zu werden. Das ist meist eine teure Angelegenheit. Zwar ist die befürchtete Abmahnwelle zunächst ausgeblieben, aber das dürfte daran liegen, dass sich die Abmahner auf die einfachen Fälle stürzen – z. B. komplett fehlende Datenschutzerklärungen. Es dürfte aber nicht mehr lange dauern, bis durch Klärung der Rechtslage durch Gerichtsentscheidungen, die ersten Abmahnwellen starten. Dann ist es besser, einen Partner an der Seite zu haben, der die Haftung übernimmt.

janoProtect von janolaw bietet umfassenden Schutz vor Bußgeldern und Abmahnungen: Ab 25 Euro (zzgl. MwSt.) pro Jahr gibt es eine abmahnsichere Datenschutzerklärung für Firmen-Websites, Vereinsseiten und Homepages. Über Rechtsänderungen durch Urteile oder Gesetzesänderungen wird zuverlässig informiert. Zusätzlich können die Texte auf Englisch und Französisch erstellt werden. Bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen können die Updates bequem über eine Schnittstelle zu den gängigsten Content Management Systemen wie z.B. WordPress, Joomla oder TYPO3 eingespielt werden.

Über die janolaw AG

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit dem Jahr 2001 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.

Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.

Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw bei der Erstellung mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache.

Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.

Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

janolaw AG
Otto-Volger-Straße 3c
65843 Sulzbach / Ts
Telefon: +49 (069) 24 74 34 -550
Telefax: +49 (069) 24 74 34 -559
http://www.janolaw.de

Ansprechpartner:
Stefan Schiefer
Leiter Recht
Telefon: +49 (6196) 7722-520
Fax: +49 (6196) 7722-507
E-Mail: sschiefer@janolaw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel