Ort Köln / Hotel Novotel
Seminardetails
Teilnehmerkreis
freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure, Bauleiter, Beratende Ingenieure, Entwurfsverfasser, Mitarbeiter öffentliche Auftraggeber (kommunale und staatliche Bauämter, Rechnungsprüfungsbehörden), Projektmanager sowie alle mit der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen mit Planungsingenieuren Befassten ebenso wie Sachverständige und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet freiberuflich tätig sind.
Gute Gründe für Ihre Seminarteilnahme
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10. Juli 2013 wurde am 16. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2276 veröffentlicht und ist somit am 17. Juli 2013 in Kraft getreten.
- Inhaltlich werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften wie
– Ermittlung der anrechenbaren Kosten zu den jeweiligen Leistungsbildern,
– mitzuverarbeitende Bausubstanz zusätzlich zu den anrechenbaren Kosten,
– Umbauzuschlag,
– Vertragsgestaltung nach den „Steinfort-Tabellen“,
– zulässige Unterschreitung der HOAI,
– Nebenkosten-Problematik bei pauschaler Vereinbarung,
– Abnahme bzw. Teilabnahme der Leistungen der Architekten und Ingenieure,
– Sicherheitsleistung nur bei Aufträgen mit Verbrauchern,
– neue Regelungen zur gesamtschuldnerischen Haftung,
– sowie Behandlung der Leistungsbilder
– Gebäude und Innenräume,
– Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen,
– Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
systematisch erläutert.
- Musterverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und Berechnungsbeispielewerden intensiv behandelt und sind außerdem Gegenstand der Seminarunterlagen.
- Neu aufgenommen wurden Regelungen nach dem neuen Bauvertragsrecht 2018 und der neuen UVgO 2017. Dabei werden Formblätter sowie Verfahrens- und Vertragsmuster bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich näher erläutert.
- Auch die jüngste Rechtsprechung des EuGH und des BGH werden mit Hinweis auf die sog. „Steinfort-Tabellen“ und die Handhabung bei „Stufenverträgen“ besonders herausgestellt. Schließlich können Entscheidungen der OLG´s vom Referenten aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen auf dem Gebiet des Honorarrechts stets auf hohem Niveau vorgetragen und anhand ausgewählter Fall-Beispiele aus der jüngsten Honorarpraxis adäquat dargestellt werden
- Tipps zum HOAI-gerechten Abschluss von Verträgen und deren Abwicklung sind ebenfalls Gegenstand der Erläuterungen.
Seminarinhalt
- Welche Grundlagen gelten für das Honorarrecht nach der neuen HOAI 2013?
- Was ist bei den Allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 16 HOAI zu beachten?
- Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Honorarermittlung und welche Bedeutung kommt der Kostenberechnung zu?
- Welche Grundsätze sind bei der „mitverarbeitenden Bausubstanz“ sowie der Neuregelung „Umbauzuschlag“ zu beachten?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen bei freiberuflichen Leistungen Angebote eingeholt werden?
- Welche Systematik kann den Leistungsbildern Objektplanung (§§ 33 bis 48 HOAI) oder der Fachplanung (§§ 49 bis 56 HOAI) entnommen werden?
- Nach welchen Prinzipien müssen Verträge und Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen i.S. der HOAI gestaltet werden und wie hat die Bewertung der Teilleistungen gem. jüngster BGH-Rechtsprechung zu geschehen?
- Welche Formblätter und Vertragsmuster kommen bei Vergabeverfahren nach § 50 der neuen UVgO zur Anwendung?
- Bauvertragsrecht 2018: Welche Auswirkungen ergeben sich für Leistungen der Architekten und Ingenieure?
- Wie ermittelt sich eine HOAI- konforme Vergütung und gestaltet sich eine prüffähige Honorar-Rechnung?
Die Seminarunterlagen enthalten außerdem Musterverträge mit Allgemeinen Vertragsbedingungen,
HOAI- Tabellen sowie Beispiele über HOAI- konforme Vergütungsberechnungen!
Methode
Vortrag unter Benutzung umfangreicher Begleitmaterialien
Eventdatum: 14.02.19 – 14.03.19
Eventort: Köln
Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:
PAN Seminare
Johann von Zimmermann-Straße 4
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 412070
Telefax: +49 (371) 412078
http://www.pan-seminare.de
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