Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Förderung von KWK-Anlagen durch das KWK-Gesetz

Das KWK-Gesetz stellt das zentrale Förderinstrument für hocheffiziente KWK-Anlagen dar. Aufgrund der nahezu jährlich stattfindenden Novellierung erweist sich das KWK-Gesetz für viele KWK-Anlagenbetreiber als problematisch. Dabei verlieren viele BHKW-Anlagenbetreiber schnell den Überblick. Dies gilt umso mehr, da neben dem KWK-Gesetz viele weitere gesetzliche Regelungen für einen wirtschaftlichen KWK-Betrieb beachtet werden müssen.

Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum seit November 2015 Intensivseminare zum neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016/2017) an. An bisher fünfzehn Terminen fanden die Intensivseminare „KWK-Gesetz 2016/2017“ statt.
Die Bewertung der bisherigen fünfzehn KWKG-Seminare durch die mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fiel mit 9,1 von 10 Punkten hervorragend aus.

Praxisnah berichten die Rechtsanwälte Ulf Jacobshagen bzw. Dr. Markus Kachel von der Sozietät Becker-Büttner-Held in Berlin sowie Markus Gailfuß von BHKW-Consult ausführlich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen des KWK-Gesetzes sowie weitere KWK-relevante Fragestellungen. Dabei werden die Auswirkungen der neuen KWK-Regelungen erläutert und die Hintergründe offengelegt. Zu den weiteren KWK-relevanten Fragestellungen gehören insbesondere die EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung, die Direktvermarktung von KWK-Strom sowie Mieterstromkonzepte.

Hinsichtlich des neuen KWK-Gesetzes (KWKG 2016/2017) dokumentieren beispielhafte Berechnungen der KWK-Förderung die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Die Administration des KWK-Gesetzes (Anmeldung, Zertifizierung, Meldepflichten) sowie weitere Fördermöglichkeiten wie das Mini-KWK-Impulsprogramm werden in zusätzlichen Vorträgen behandelt.

Die neue Veranstaltungsreihe im Jahre 2018 setzt auf dem Konzept der bisherigen Intensivseminar-Reihe auf und ergänzt diese durch die aktuellen Veränderungen der Gesetze, die Publikation der KWK-Ausschreibungsverordnung und den Erfahrungen mit dem neuen KWKG seit Januar 2016.
Alle KWKG-Intensivseminare sind als Weiterbildungsmaßnahme für die Energieeffizienz-Expertenliste zertifiziert.

Das nächste Seminar „KWK-Gesetz 2016/2017“ findet am 27. September 2018 in der Lutherstadt Wittenberg statt (https://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/27-09-2018-kwk-gesetz-20162017/). Außerdem sind die KWK-relevanten Gesetze Thema des KWK-Jahreskongresses 2018 am 06./07. November 2018 in Dresden (http://www.kwk2018.de).

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2018 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2018/2019" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Eliz Hadiye Camlice
Veranstaltungen / Marketing
Telefon: +49 (7222) 9686-7317
Fax: +49 (7222) 9686-7319
E-Mail: eliz.camlice@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.