Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

TÜV Rheinland: Smarter Einbruchschutz sorgt für mehr Sicherheit

Jahrelang wuchs kaum eine Branche hierzulande so stark wie die der Einbrecher. Inzwischen hat sich die Situation etwas entspannt: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2017 sank die Zahl der registrierten Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr um mehr als ein Fünftel. Die Polizei erfasste im Jahr 2017 knapp 117.000 versuchte und vollendete Wohnungseinbrüche.

Zum wirtschaftlichen Schaden kommt für die Einbruchs-Opfer oftmals die seelische Belastung. Um einer solchen Situation nicht ausgesetzt zu sein, suchen viele Haus- und Wohnungsbesitzer, insbesondere von älteren Immobilen, wirksamen Schutz vor Einbrüchen und sichern daher in einem ersten Schritt die baulichen Schwachstellen ihres Zuhauses. Dies lässt sich zum Beispiel durch den Einbau von geprüften einbruch-hemmenden Türen und Fenstern verwirklichen. Auch ein Smart Home-System kann schützen helfen. „Mit solchen Systemen lassen sich per App über das Smartphone oder über das Tablet beispielsweise Licht und Jalousien steuern. Darüber hinaus sorgen Kameras für den Überblick daheim, Sensoren an Fenster und Türen registrieren jeden Einbruchsversuch und melden ihn sogleich“, erläutert TÜV Rheinland-Experte Günter Martin.

Einbruchschutz mit Smart Home-Systemen

Trotzdem werden entsprechende Smart Home-Systeme von Verbrauchern nicht uneingeschränkt als nützliche Einbruchschutz-Helfer gesehen, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey vom Juni 2018 unter mehr als 6.400 Befragten. Danach antworteten nur 12,3 Prozent der Befragten auf die Frage, ob ihrer Meinung nach Smart Home-Systeme mit Überwachungs- und Alarmfunktionen den Schutz vor Einbrüchen verbessern könnten, mit „ja, auf jeden Fall“, 34 Prozent mit „eher ja“. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Nur 8,8 Prozent aller befragten Frauen antworteten uneingeschränkt mit ja, bei den Männern waren es immerhin 15,3 Prozent. Auch Haushalte mit Kindern unterscheiden sich in ihrer Meinung deutlich von denen ohne Kinder: Erstere waren mit 18,5 Prozent der Meinung, dass smarte Einbruchschutzsysteme auf jeden Fall hilfreich sind, bei den Befragten ohne Kinder im Haushalt waren es nur 10,1 Prozent.

Unsicherheit in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit

„Oftmals fühlen sich Verbraucher nicht ausreichend über Datenschutz und Datensicherheit von Smart Home-Elementen informiert und fürchten um den Schutz ihrer Privatsphäre, wenn sie diese nutzen. Das kann dazu führen, dass sie auf den Einsatz solcher smarten Elemente ganz verzichten. Dabei sinkt die Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen damit merklich“, so der TÜV Rheinland-Internetexperte. Wer den eigenen Datenschutz nicht vernachlässigen will, dem empfiehlt er: „Führen Sie regelmäßig Firmware-Updates, die der Hersteller anbietet, durch und vergeben Sie sichere Passwörter.“ So können ohne entsprechenden Schutz beispielsweise auch Unbefugte auf die privaten Live-Bilder der Webcam, einer der wichtigsten Komponenten eines smarten Einbruchschutz-Systems zugreifen. „Das geht ganz einfach über die IP-Adresse der WebCam. Diese lässt sich über spezielle Suchmaschinen herausfinden. Um sich zu schützen, sollten Verbraucher ein sicheres Passwort mit mindestens acht Zeichen, die willkürlich wirken, einrichten“, so Günter Martin.

Sicheres Passwort erschwert Unbefugten den Datenzugriff

Damit Unbefugte keinen Zugriff auf die Kamera und damit private Daten erhalten, empfiehlt er außerdem, auch WebCams im Außenbereich sicher zu befestigen. „Dabei geht es nicht nur um den Verlust der Kamera. Durch Auslesen des Kameraspeichers können Informationen über das hauseigene WLAN schnell in fremde Hände geraten.“ Auch sollten Verbraucher bereits bei der Auswahl der Elemente auf Qualität achten: „Vertrauen Sie auf bekannte Marken, wählen Sie renommierte Anbieter. Am besten können Sie sich an den Erfahrungen anderer Nutzer orientieren, im Bekanntenkreis oder in entsprechenden Portalen. Und schauen sie auch mal selbst auf die Internetseite des Anbieters: Ist dort beispielsweise keine Information zum Datenschutz in Bezug auf das Produkt, für das Sie sich interessieren, vorhanden, lassen Sie die Finger davon.“

Zertifikate bringen Sicherheit

Zertifikate wie beispielsweise die beiden TÜV Rheinland-Zertifikate  „Protected Privacy IoT Product“ und „Protected Privacy IoT Service“ weisen zudem darauf hin, dass die Produkte ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit bieten.

Doch Verbraucher sollten nicht nur auf ihren eigenen Schutz achten. Sie müssen sich auch an bestimmte Vorschriften halten: „Es ist verboten, Personen mit der Webcam auszuspionieren“, sagt Günter Martin. Zudem darf nur das eigene Grundstück beobachtet werden. Mit einem Hinweisschild sollten Anwender auf die Videoüberwachung auf ihrem Grundstück hinweisen.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/iot-privacy bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Schweitzer
Pressesprecherin Fachpresse
Telefon: +49 (221) 8065597
Fax: +49 (221) 8061760
E-Mail: antje.schweitzer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel