Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Kostenfalle bei Spiele-Apps

Der Kindersicherheitstag am 10. Juni 2018 soll Eltern für das Thema „Kinderunfälle zu Hause“ sensibilisieren. Auch im virtuellen Heim können Unfälle mit Kindern passieren, insbesondere in finanzieller Form. Eltern könnten diese jedoch frühzeitig erkennen. G DATA klärt auf, wie die Falle In-App-Käufe umschifft werden kann und Kinder dennoch Spaß beim sicheren Spielen haben können.

Laut dem Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest spielen fast ein Viertel der 821 befragten Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren jeden oder fast jeden Tag Spiele auf dem Smartphone; davon 29 Prozent einmal oder mehrmals pro Woche. Deshalb ist es für Eltern auch so wichtig genauer hinzusehen, welches Konsumverhalten der Nachwuchs bei Spielen an den Tag legt und vor allem, welche mobilen Games auf dem Handy installiert sind. Meistens handelt es sich um sogenannte Free-to-Play-Spiele (F2P). Sie sind kostenfrei herunterladbar – und können auch kostenlos gespielt werden – doch locken sogenannte Ingame-Shops respektive In-App-Käufe mit Spielerleichterungen. Gegen einen Echtgeldbetrag lässt sich beispielsweise für einen Avatar ein anderes Erscheinungsbild anlegen oder den Spielfortschritt beschleunigen. 

Finanzieller Schaden nicht unerheblich

Problematisch wird es für den Elternpart erst dann, wenn auf dem mobilen Gerät Kreditkarteninformationen hinterlegt sind oder Zugriff auf ein Konto möglich ist, bei dem unkontrolliert Käufe durchgeführt werden können. Sofern auf dem Smartphone keine Verifizierung des Kaufes durch Fingerdrucksensor, Gesichtserkennung – wie beim iPhone X – oder durch ein Passwort benötigt wird, können horrende Summen entstehen. So ist es oftmals in der Vergangenheit passiert, dass mehrere tausend Euro für F2P-Spiele ausgegeben wurden.

G DATA sieht was, was du nicht siehst

Dank der G DATA Internet Security für Android können Eltern Smartphone oder Tablet für die Schützlinge konfigurieren. Die Kindersicherung ist in wenigen Schritten eingerichtet und kann individuell eingestellt werden. Einzelne Berechtigungen, welche Apps, und somit auch welche Spiele, gestartet werden können, lassen sich schnell festlegen. Für die ganz kleinen Entdecker des Internets bietet G DATA einen separaten Browser an, bei dem die Startseite fragFINN.de voreingestellt ist. Mit der kinderfreundlichen Suchmaschine sind über 12.000 Webseiten aufrufbar, die als pädagogisch wertvoll und altersgerecht eingestuft wurden. 

5 Tipps von G DATA für Eltern:

Kauf immer verifizieren lassen: Googles Play Store und Apples App Store benötigen immer eine Bestätigung einer finanziellen Transaktion – obgleich via Passwort oder eines biometrischen Scans von Finger oder Gesicht. Eltern sollten niemals leichtfertig sein und die Zugangsdaten an Kinder weitergeben. Ebenfalls sollten als Standard eingestellte Verifizierungsmethoden nicht ausgeschalten werden.
 
Zahlungsmethode Guthabenkauf: Falls es den Kindern erlaubt sein sollte, kosmetische oder fortschrittsbeschleunigende Gegenstände in einem Ingame-Shop kaufen zu dürfen, sollte als Zahlungsmethode ein guthabenbasiertes System ausgewählt werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um ein Prepaid-Konto. Hohe und unerfreuliche Rechnungen bleiben somit aus.
 
Kinder sensibilisieren: Achten Sie als Elternteil darauf, mit Kindern eine App auf dem Smartphone gemeinsam durchzugehen und auf Fallstricke hinzuweisen. Zeigen Sie Ihrem Kind, welche Aktionen ausgeführt und gleichwohl nicht ausgeführt werden dürfen. Ein weiterer Vorteil: Sie haben sich mit dem Spiel beschäftigt und können mitreden. Das verstärkt die Bindung zwischen Elternteil und Kind ungemein.
 
Anbieter bei unautorisierten Kauf kontaktieren: Mit ein paar wenigen Klicks lassen sich rasch Käufe tätigen, die nicht beabsichtigt gewesen sein müssen – auch nicht vom Kind selbst. In diesem Fall sollten der Anbieter und die Kaufplattformen von Google oder Apple direkt und unmittelbar kontaktiert werden. Zwar gibt es keinerlei Garantie dafür, dass die Käufe zurückerstattet werden, aber ein Versuch ist es wert, da ein Kauf von Personen unter 18 Jahren schwebend unwirksam ist.
 
Sicherheits-Software für das Smartphone installieren: Apps, die unerwünscht sind, können mit Hilfe einer Sicherheits-Lösung, wie beispielsweise mit der G DATA Mobile Internet Security für Android, gesperrt werden. Darüber hinaus lässt sich das zeitliche Nutzungsvolumen im Intervall von 15 Minuten für jede einzelne App festlegen, sodass Kinder auch abseits der virtuellen Welten echte Abenteuer erleben können.

Weitere nützliche Sicherheitstipps für Eltern gibt es auf der Ratgeber-Seite.

Über die G DATA CyberDefense AG

Die G DATA Software AG hat ihren Sitz in Bochum, einem der europäischen Hotspots für Cyber Security. 1987 wurde hier die weltweit erste Antiviren Software entwickelt. G DATA gilt daher als Erfinder des AntiVirus. Heute sorgen über 500 Mitarbeiter für die digitale Sicherheit von Unternehmen und Heimanwendern. Einzigartig dabei: Forschung und Software-Entwicklung erfolgen ausschließlich in Deutschland. Service und Support gehören zum G DATA Campus in Bochum, genauso wie das Trojan Horse Café, das Bistro und eigene Honigbienen.

G DATA bietet als Hersteller das mit Abstand beste IT-Security-Produkt und wird als CHAMPION vor allen anderen Herstellern bewertet – das bilanziert die PUR 2018 Studie der techconsult GmbH (eine Tochter des Heise Verlags) nach einer Befragung von 2.000 Anwendern von IT-Sicherheitslösungen für Unternehmen.

IT-Security "Made in Germany" schützt Internetnutzer am besten: Stiftung Warentest überprüft regelmäßig Internet Security Software. In allen zehn Vergleichstests, die von 2005 bis 2017 durchgeführt wurden, erreichte G DATA stets die beste Virenerkennung.

Mit der Aussage "Meine Daten bleiben in Deutschland" garantiert G DATA, die von 90% des Deutschen Mittelstandes als wichtig oder sehr wichtig betrachtete Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Deutschland zu gewährleisten. Darüber hinaus hat G DATA bereits 2011 im Rahmen des TeleTrust-Vertrauenszeichens "IT Security made in Germany" eine "No-Backdoor" Garantie abgegeben. Die Produktpalette umfasst Sicherheitslösungen für Endkunden, den Mittelstand und für Großunternehmen sowie Sicherheitsdienstleistungen wie Incident Response, Analysen, Gutachten und Penetrationstests. G DATA Security-Lösungen sind weltweit erhältlich.

Weitere Informationen zum Unternehmen und zu G DATA Security-Lösungen von G DATA, finden Sie unter www.gdata.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

G DATA CyberDefense AG
Königsallee 178
44799 Bochum
Telefon: +49 (234) 9762-0
Telefax: +49 (234) 9762-299
http://www.gdata.de

Ansprechpartner:
Kathrin Beckert-Plewka
Public Relations Managerin
Telefon: +49 (234) 9762-507
Fax: +49 (234) 9762-299
E-Mail: kathrin.beckert@gdata.de
Vera Haake
Public Relations Managerin
Telefon: +49 (234) 9762-376
E-Mail: vera.haake@gdata.de
Christian Lueg
Public Relations Manager
Telefon: +49 (234) 9762-160
E-Mail: christian.lueg@gdata.de
Dominik Neugebauer
Public Relations Manager
Telefon: +49 (234) 9762-610
E-Mail: dominik.neugebauer@gdata.de
Christoph Rösseler
Head of Corporate Communications
Telefon: +49 (234) 9762-239
E-Mail: christoph.roesseler@gdata.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel