Die anfragenden Unternehmen wollen damit sicherstellen, dass die ihnen vorliegenden Einwilligungen den Bestimmungen des neuen Datenschutzrechts entsprechen.
Um jedoch sicher zu gehen, dass es sich jeweils tatsächlich um eine seriöse Abfrage und nicht etwa eine Kostenfalle handelt, sollte bei solchen Schreiben insbesondere auch das Kleingedruckte sorgfältig geprüft werden.
Finden sich dort zum Beispiel Angaben zur Laufzeit eines durch die Unterschriftsleistung zustande kommenden Vertrages, drohen nicht unerhebliche Kosten. Auch ausländische Telefon- und Faxnummern sowie ein ausländischer Unternehmenssitz sind mögliche Indizien für ein unseriöses Angebot.
Im Zweifel, so die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Heike Cloß, sollten Unternehmen sich an den Bereich Recht und Zentrale Dienste der IHK Saarland wenden.
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
IHK Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de