Nachdem sich bei der Bundesnetzagentur tausende Verbraucher über die betrügerische Masche beschwert haben, greift die Behörde nun durch: Ab dem 15. Januar müssen die Mobilfunkanbieter eine Preisansage bei Auslandstelefonaten schalten. Dann kann der Verbraucher schnell wieder auflegen, wenn er hört, zu welchem Preis das Telefonat abgerechnet wird. Denn während der Tarifansage dürfen noch keine Kosten berechnet werden. Das System ähnelt der bereits seit vielen Jahren etablierten Tarifansage bei der Nutzung von Call-by-Call-Vorwahlen im Festnetz.
"Die Maßnahme der Bundesnetzagentur ist ein erster Schritt, um diesem Treiben Herr zu werden", kommentiert Alexander Kuch. Allerdings wird die Tarifansagepflicht nur für Auslandstelefonate eingeführt, die vom Handy aus geführt werden, und nicht für solche vom Festnetz-Telefon aus. Und zunächst gilt die Tarifansagepflicht nicht weltweit, sondern nur für 22 Länder. "Handy-Kunden sollten also trotzdem immer zweimal hinschauen, bevor sie eine unbekannte Nummer in der Anrufliste
zurückrufen. Und Bekannte sollte man lieber im Telefonbuch abspeichern und von dort aus anrufen, nicht aus der Anrufliste", rät Kuch.
Weitere Informationen und eine Liste der 22 Länder finden Sie hier: https://www.teltarif.de/s/s70894.html
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