Mit dem Anforderungskatalog C5 (Cloud Computing Compliance Controls Catalogue) zur Beurteilung der Informationssicherheit von Cloud-Diensten hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie für ein Mindestmaß an Sicherheit im Cloud Computing veröffentlicht.
Aus der Perspektive des Datenschutzes wurde das Trusted Cloud Datenschutzprofil für Cloud-Dienste (TCDP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelt.
• Was genau ist der Unterschied zwischen TCDP und C5?
• Wo liegen die Gemeinsamkeiten?
C5 und TCDP – was ist was?
• Das Förderprogramm Trusted Cloud des BMWi und der daraus hervorgegangene Datenschutz-Prüfstandard TCDP richtet sich an Cloud-Anbieter sowie an Cloud-Nutzer: Cloud-Anbieter können damit ihren Nutzern gegenüber Datenschutzkonformität nachweisen, während die Cloud-Nutzer den datenschutzrechtlichen Stand eines Dienstes transparent einschätzen können.
Das TCDP enthält neben Aspekten des Datenschutzes und der Datensicherheit auch Qualitäts- und Transparenzkriterien und geht darüber hinaus auf die Vertragsgestaltung ein. Lesen Sie hier, wie ein TCDP-Zertifikat Datenschutz für Cloud-Nutzer einfach macht.
• Der Anforderungskatalog C5 richtet sich in erster Linie an Cloud-Anbieter. Der C5 befasst sich fast ausschließlich mit Maßnahmen zum Schutz der Informationssicherheit und Transparenz. In diesem Bereich ist der Anforderungskatalog detaillierter als das TCDP.
In Abgrenzung zum TCDP, so erklärt das BSI online, erfordert ein C5 Testat aufwändigere Prüfungen als das Trusted Cloud Datenschutzprofil. Dies liegt daran, weil das C5 eine Vorgehensweise nach den Prozessen der Wirtschaftsprüfer, nicht der von ISO-Prüfern verlangt.
Eine Frage der Perspektive?
Mit einem Testat nach C5 bzw. einem Zertifikat nach TCDP kann der Kunde jeweils die Erfüllung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht für die Wahl eines geeigneten Dienstes nachweisen. Ein Testat nach C5 bezieht sich auf die Datensicherheit. Ein Zertifikat nach TCDP bezieht sich auf den Datenschutz als Ganzes. Datensicherheit ist ein notwendiger Bestandteil des Datenschutzes.
IT-Sicherheitsexperte und Uniscon CTO, Dr. Hubert Jäger fasst das Verhältnis so zusammen: „Wenn beispielsweise durch ein TCDP-Zertifikat klar ist, dass ein Cloud-Dienst die Anforderungen des Datenschutzes entsprechend dem konkreten Schutzbedarf erfüllt, so trifft das theoretisch auch auf die Anforderungen bezüglich der Datensicherheit zu. Inwiefern ein solcher Dienst tatsächlich den Anforderungen des TCDP und auch des C5 genügt, zeigen dann oft nur Prüfungen, die den Detaillierungsgrad des C5 zu Grunde legen.“
Er gibt zu bedenken, dass „der BSI-Katalog lediglich ein Mindestmaß für die Informationssicherheit unabhängig vom konkreten Schutzbedarf festlegt“ und fügt hinzu: „Das TCDP muss im Rahmen der Europäisierung für die Datenschutzgrundverordnung erweitert werden. Ein Aspekt werden die neuen Rechenschaftspflichten sein, z.B. der Nachweis, ob der Stand der Technik für die Informationssicherheit tatsächlich zum Einsatz kommt.“
C5 zusätzlich zu TCDP nutzen
Trotz der leicht unterschiedlichen Ausrichtung gibt es inhaltliche Gemeinsamkeiten zwischen C5 und TCDP: So werden viele Anforderungen des TCDP – vor allem technische – vom C5 automatisch mit abgedeckt und dabei oft detaillierter formuliert; Anforderungen, die sich auf vertragliche und nicht-technische Fragen des Datenschutzrechts beziehen, sowie eine Differenzierung nach Schutzklassen, finden sich dann wieder im C5 nicht.
Der C5 ergänzt also das TCDP, da sich die Cloud-Nutzer auf eine größere Prüftiefe verlassen können, wenn zusätzlich zu einem TCDP-Zertifikat ein C5-Testat vorliegt.
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