Mit einem Urteil vom 16. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Vorrang des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union gegenüber nationalstaatlichen Regelungen auch im Baubereich durchgesetzt (Rechtssache C-100/13). Wenn es für eine Produktgruppe eine nach der Bauprodukteverordnung harmonisierte EN-Norm gibt und die Normenkonformität mit der CE-Kennzeichnung des Herstellers bestätigt wird, dürfen für diese Produktgruppe keine zusätzlichen nationalen Zulassungskriterien angewandt werden.
In Deutschland führte das EuGH-Urteil zu weitreichenden Veränderungen im Bauordnungsrecht. Mit der „Fachtagung zur Änderung des Baurechts nach EuGH-Urteil“ informiert TÜV SÜD über die Hintergründe des Urteils und den aktuellen Stand der Änderungen. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung der Musterbauordnung (MBO), die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sowie die Novellierungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR).
Im Anschluss an die Vorträge haben die Tagungsteilnehmer die Möglichkeit, ihre Erfahrungen auszutauschen und Fragen und Probleme mit den Referenten zu diskutieren.
Die TÜV SÜD-Fachtagung zur Änderung des Baurechts nach EuGH-Urteil findet am 10. Oktober 2017 im Audi Forum, NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 260 Euro zzgl. gesetzlicher USt. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/is-anmeldung.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 24.000 Mitarbeiter sorgen an mehr als 800 Standorten in über 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de
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