Der Autor Patric Birr, RAMS Engineer bei der ICS AG, beschreibt in seinem Artikel das Vorgehen zur Ableitung von IT-Sicherheitsanforderungen. Dabei werden sowohl an die Organisation und Prozesse von Bahnbetreibern als auch an die Technik der dazugehörigen LST- Systeme Anforderungen gestellt. In Bahnanwendungen müssen dem Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsanforderungen umgesetzt und kontinuierlich überprüft werden. Um dies zu gewährleisten, muss zuerst auf Basis der gängigen Sicherheitsnormen ein System zur Risikobewertung errichtet und zertifiziert werden. Darauf aufbauend folgt die Einführung und ebenfalls Zertifizierung entsprechender Schutzmechanismen.
Vom bahnspezifischen Leitfaden zur Zertifizierung
Birr erklärt, wie eine IT-Sicherheitsanalyse auf Basis der bekannten Normenreihe IEC 62443 zum Schutz von industriellen Kommunikationsnetzen durchgeführt werden kann. Das im bahnspezifischen Leitfaden DIN VDE V 0831-104 beschriebene Vorgehen zur Anwendung der Normenreihe wird dabei um eine mehrstufige qualitative Risikobetrachtung erweitert. Dies geschieht durch die Anwendung bewährter „Bottom-Up“- und „Top-Down“-Analysetechniken, die schrittweise die vorhandenen Schutzmechanismen bewerten und gegebenenfalls ergänzen.
Um, wie von dem IT-Sicherheitsgesetz gefordert, dem Stand der Technik zu entsprechen, empfiehlt der Autor, Datenbanken wie die vom BSI erstellten IT-Grundschutzkataloge zu Rate zu ziehen und mit IT-Experten zusammenzuarbeiten. Wenn im System die geforderten IT-Sicherheitsanforderungen implementiert und die entsprechenden Nachweise erbracht sind, steht einer Systemzertifizierung nichts mehr im Wege. Dadurch kann eine Schädigung der Systeme durch Malware wie WannaCry, abgewendet werden.
Der Artikel ist in Signal+Draht, Ausgabe 4/2017 erschienen.
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