Presseartikel mit Niveau – Einfach gut!

Mobilfunk-Vertragsverlängerung: Das sollten Sie beachten

Wenn die Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrages ausläuft, sollten sich die Vertragskunden unter anderem fragen, ob sie diesen verlängern, den Anbieter wechseln oder einen anderen Tarif nutzen wollen. Entscheiden sich die Verbraucher für eine Vertragsverlängerung, gilt es einiges zu beachten. Ralf Trautmann vom Onlinemagazin teltarif.de erklärt: "Handy-Tarife verlängern sich in der Regel automatisch. Ratsam ist jedoch, den Anbieter persönlich zu kontaktieren, um bessere Konditionen auszuhandeln. Beispielsweise spendieren einige Mobilfunkanbieter je nach Tarif ein neues Handy für eine geringere Zuzahlung."

Nutzer, die kein neues Handy benötigen, sollten auf eine Alternative wie eine Gutschrift oder eine deutliche Verringerung der Grundgebühr bestehen, wenn sie um 24 Monate verlängern möchten. Hierfür ist ein persönliches Verhandlungsgespräch mit dem Anbieter sinnvoll. Die Höhe der Gutschrift oder Auszahlung sollte sich am bestehenden Handy-Tarif orientieren. Je höher die monatlichen Fixkosten sind, desto größer sollte auch die ‚Belohnung‘ für einen treuen Kunden ausfallen. Trautmann weiß: "Eine gute Verhandlungsbasis bietet eine Kündigung, die dem Anbieter bereits vorliegt. Diese kann jederzeit widerrufen werden." Des Weiteren ist es ratsam – wie bei allen Verträgen – die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Denn häufig befinden sich auch in den Fußnoten, im Kleingedruckten oder im Anhang wichtige Details. Trautmann sagt: "In jedem Fall empfiehlt es sich, dass der Ursprungsvertrag, die schriftliche Vertragsverlängerung sowie der neue Vertrag aufbewahrt werden."

Wenn sich das Nutzungsverhalten der Verbraucher im Laufe der Zeit ändert, können sich die Verbraucher überlegen, ob ein Tarifwechsel oder eine Kündigung des Mobilfunkvertrags infrage kommen. In jedem Fall sollten die Interessenten herausfinden, welche Fristen der Mobilfunkanbieter vorgibt. Denn häufig muss eine Vertragskündigung drei Monate vor dem Laufzeitende beim Anbieter eingegangen sein. Wird diese Frist überschritten, verlängert sich der Vertrag oft um ein ganzes Jahr. Trautmann empfiehlt: "Eine Vertragskündigung sollte stets schriftlich vorgenommen und auch schriftlich vom Mobilfunkanbieter bestätigt werden."

Weitere Details erfahren Sie unter: http://www.teltarif.de/vertragsverlaengerung

Über die teltarif.de Onlineverlag GmbH

teltarif.de ist bereits seit Beginn der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes einer der führenden unabhängigen Informationsdienstleister und Vergleicher (Quelle: IVW, März 2017).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Jasmin Keye
Marketing
Telefon: +49 (551) 51757-23
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: keye@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.