Zur Minimierung der Brandgefahr sollte man nicht ständig benötigte Geräte stets vom Stromnetz trennen. „Am besten nutzt man eine zweipolig schaltende Steckdose oder zieht den Netzstecker“, empfiehlt c’t-Redakteur Holger Bleich. Bei Geräten, die ständig laufen, wie Kühlschrank, Bewegungsmelder, Laptop oder Fernseher im Standby ist es wichtig, dass Netzteile sowie Lüftungsöffnungen der Geräte nicht abgedeckt sind. Auch sollte man Elektrogeräte nie auf brennbaren Unterlagen betreiben.
Lithium-Ionen-Akkus bergen aufgrund ihrer hohen Energiespeicherfähigkeit grundsätzliche Risiken. Ein Akku, der sich selbst entzündet und explodiert, brennt auch ohne externen Sauerstoff, lässt sich weder mit Schaum noch mit Wasser löschen und setzt dabei hochgradig giftige und ätzende Gase frei. „Umso wichtiger ist es, Akkus pfleglich zu behandeln“, erklärt Bleich. „Sie fühlen sich bei Temperaturen zwischen 0 und 40°C am wohlsten.“ Daher sollte das E-Bike lieber nicht in der ungeheizten Garage überwintern und das Handy nicht in der Sommerhitze im Auto liegen bleiben.
Bei aller Vorsicht: „Jeder, der viele elektronische Geräte ohne Unterbrechung im Haushalt betreibt, sollte eine Hausratversicherung abschließen“, betont Bleich. Der Blick ins Kleingedruckte zeigt, dass viele Policen sogar „grobe Fahrlässigkeit“ als Brandursache abdecken. Wenn der Gerätebrand nur das Gerät selbst zerstört, kann man die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag beim Verkäufer geltend machen.
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