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EN Storage: So starten Anleger den abgesicherten Modus

Die EN Storage GmbH (Herrenberg) erlitt einen Systemcrash. Nach Untersuchungen der Staatsanwaltschaft meldete sie Ende Februar 2017 Insolvenz an. Am 6. März folgte die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 6 IN 190/17). Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Anlegern daher zur raschen Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Die Anleger der EN Storage GmbH dürften deren Entwicklungen mit Entsetzen verfolgt haben. Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Geschäftsräume durchsucht hatte, stellte diese den Geschäftsbetrieb ein und beantragte Insolvenz. Medienberichten zufolge bestünde Verdacht auf Betrug, die wirtschaftlichen Verhältnisse seien falsch dargestellt worden. Einer der beiden Geschäftsführer sitze in Untersuchungshaft. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Die Betroffenen sind fassungslos. Trotz guter Rankings des Datenspezialisten drohen jetzt hohe Verluste.“

Da bisher lediglich das vorläufige und nicht das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Anleger ihre Forderungen noch nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Dennoch sollten sie bereits ihr Vorgehen planen. „Selbst wenn genügend Masse zur Eröffnung des regulären Verfahrens vorgefunden wird, ist eine Schadensfreistellung allein durch dieses unwahrscheinlich. Deshalb rate ich allen zur fachmännischen Prüfung ihrer Ansprüche. Zum einen gilt zu klären, ob die Anleger Eigentum an den Storage-Systemen erlangt haben und ihnen somit Aussonderungsrechte zustehen. Zum anderen sind Schadensersatzansprüche in Betracht zu ziehen“, erklärt Heinze. Betroffene können sich für eine kostenfreie Erstbewertung an den DFMS wenden.

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