Die rentablen Sparverträge aus den 1990er-Jahren sind den Sparkassen nun ein Dorn im Auge. 15 Jahre lang konnte man regelmäßig bis zum Höchstsatz ansparen. Wenn dieser erreicht war, bekam man eine jährliche Ausschüttung von bis zu 50 Prozent der Jahresrate. Damit ist jetzt Schluss und von Altersvorsorge bleibt nur noch Sorge.
Von einem Sprecher der Sparkasse heißt es: ,,Wir passen die unbefristeten Verträge jetzt den Realitäten an." Das heißt, dass alle Prämiensparer die festgesetzte Höchstprämie ausgezahlt bekommen. Befristete Sparverträge seien nicht betroffen.
Der DFMS sowie auch die Verbraucherzentrale Leipzig sind der Ansicht, dass Betroffene die Kündigung nicht einfach hinnehmen – und im Einzelfall prüfen sollten. H.Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), bezweifelt, dass diese Methode der Kündigung rechtlich zulässig ist. ,,Das erinnert mich an den Kündigungsfall der Sparkasse Anhalt-Bitterfeld. Kunden, die ebenfalls einen Prämiensparvertrag hatten, wurde gekündigt. Dabei wurde eine dreimonatige Kündigungsfrist geltend gemacht worden." Das Landesgericht Dessau-Roßlau fällte ein nicht rechtskräftiges Urteil (AZ 4 O 106/16) das keine Aussage über Wirksamkeit und Unwirksamkeit beinhaltete.
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