Unsichtbare UV-Strahlen der Sonne und UV-Strahlen aus künstlichen Lichtquellen, z.B. aus Leuchtstoffröhren, können bei bestimmten Materialien, Arbeits- und Produktionsprozessen großen Schaden anrichten. Streulicht, insbesondere von Leuchtstoffröhren ohne UV-Filter oder Tageslicht, ist eine häufig unterschätzte und oftmals zu spät erkannte Fehlerquelle, die erheblichen Produktions- oder Materialschaden verursachen kann. Hier bieten METOLIGHT UV-Filter zur Abdeckung von Fenstern und Leuchtstofflampen die Problemlösung.
Sperrwirkungen
unter 400 nm: ideal dort, wo Farbveränderungen für das menschliche Auge unerwünscht sind, z.B. in Museen, Galerien, Archiven, Bibliotheken, Büroräumen, Kaufhäuser, Vitrinen, Theken usw.
unter 470 nm: geeignet für viele Resiste, Filme, Lacke, Farben
unter 520 nm: geeignet für hochempfindliche Resiste, Lacke, Farben, Harze
Für den Dunkelkammerbereich gibt es speziell entwickelte Filterröhren mit Sperrwirkung unter 625 nm. Für den Laserbereich gibt es Röhren in verschiedenen Grüntönen, abgestimmt auf die unterschiedlichen Lasertypen und Filme.
METOLIGHT Filterfolien sind getönte PET-Folien zur Abdeckung von Fensterflächen und Acrylglaswannen von Leuchtstofflampen im Arbeitsbereich von fotosensiblen Produkten oder Exponaten.
METOLIGHT- ASR Filterröhren sind PC-Kunststoffröhren mit getöntem Folieninlet. bzw. im Kunststoff eingebettetem UV-Blocker. Lieferbar in T5 / T8 und T12 Durchmesser in allen handelsüblichen Längen für Leuchtstoffröhren. Sie werden einfach über vorhandene Leuchtstofflampen geschoben und mittels der mitgelieferten Endkappen zentriert an den Lampenenden befestigt. Gleichzeitig dienen Sie als Berstschutz und erhöhen so die Arbeitssicherheit.
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